Ernst Uhle

Ernst Uhle

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Rechtsgebiete

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf von AGB und Überprüfung der Wirksamkeit einzelner Klauseln

Arbeitsrecht

Kündigungsschutzrecht, Abmahnungen, Lohn- und Gehaltszahlungen, Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen und Aufhebungsverträge, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Rechte bei Betriebsverlagerungen, Betriebsänderungen und Restrukturierungen, Beratung und Begleitung bei Betriebsübergang, Mitwirkung im Einigungsstellenverfahren, Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplänen bei Betriebsänderungen

Arztrecht

Arzthaftungsrecht, Darlegung und Beweis von Behandlungsfehlern und unterbliebener Aufklärung, Auskunfts-, Einsichts- und Herausgabeansprüche im Zusammenhang mit Krankenunterlagen, Abfindungsvereinbarungen, Zahnarztbehandlung, Arztvertragsrecht, KV-Angelegenheiten

Bußgeldverfahren

Haftpflichtrecht

Verschuldens- und Gefährdungshaftung, Deliktsrecht, Staatshaftung, Produkthaftung, Umwelthaftung, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Mitverschulden

Handelsrecht

Handelsvertreterrecht und Versicherungsvertreterrecht, Rechte der Vertragshändler, Prokura, Transportrecht, Speditions-, Lager- und Frachtrecht, Kommissionsrecht, ADSp Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR), Probleme beim Handelskaufs, 

Insolvenzrecht

Beratung bei drohender Insolvenz, Auseinandersetzung mit Insolvenzverwalter, vor Insolvenzeintritt, bei laufender Insolvenz sowie bei Privatinsolvenz

Kaufrecht

Allgem. Vertragsrecht, Sach- und Gebrauchsgüterkauf insbes. Vertragsgestaltung, Vertragsauslegung, Formmängel, Gewährleistung, Arglisthaftung, Vorkauf, Autokauf und Grundstückskauf, Insbes. Gewährleistung, Arglisthaftung, Zusicherungen, AGB, Verjährung

Leasingrecht

Hersteller- und Händlerleasing, Finanzierungsleasing, Immobilienleasing, Sale-and-lease-back, Haftung und Gewährleistung, Vertragsabrechnung

Miet-, Pacht- und Immobilienrecht

Private sowie gewerbliche Miete und Pacht, Vertragsgestaltung, Gewährleistung, Kündigung, Beendigung und Räumung

Speditionsrecht

Speditionsrecht, Transportrecht, AdSp Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR).

Strafrecht

Verteidigung in Strafsachen, Vertretung in Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverhandlung, Kapitalstrafsachen, Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelstrafsachen, Strafbefehlsverfahren, Jugendstrafverfahren, Verteidigung in Rechtsmittelverfahren, Verteidigung in der Strafvollstreckung, Nebenklage, Adhäsionsverfahren

Verbraucherkaufrecht

Vertretung bei Verbraucherkaufgeschäften, Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen, verbundene Verträge, Verbraucherdarlehensverträge, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge, Haustürgeschäfte, Fernabsatzverträge

Verkehrs-/ Verkehrsunfallrecht

Werkvertragsrecht

Folgen einer Nicht- und Schlechterfüllung, Bauverträge, Besonderheiten beim VOB-Vertrag, Sicherung der Vertragsparteien, Gefahrtragung beim Werkvertrag, vorzeitige Beendigung des Werkvertrages, Werklieferungsverträge

Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Begründung des Wohnungseigentums, Sondereigentumsrechte, Rechte der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Gebrauchsregelungen, Nutzungen, Lasten und Kosten, Entziehung des Wohnungseigentums, Verwaltung, Wohnungseigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Rechnungslegung, Anfechtung von Beschlüssen

Zwangsvollstreckungsrecht

Vollstreckung von titulierten Forderungen

Fachartikel

Nicht selten tragen bei einem Verkehrsunfall beide Parteien eine Teilschuld. Die entstandenen Schäden werden in diesem Fall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nur entsprechend der Mithaftungsquote des Unfallgegners reguliert. Falls eine Vollkaskoversicherung vorhanden ist, kann der Geschädigte seinen entsprechend seiner Mithaftungsquote nicht regulierten Schaden hierüber ersetzt ...
Ein übertariflich bezahlter Angestellter vereinbart mit dem Arbeitgeber Altersteilzeit im Blockmodell, wonach er die ersten 3 Jahre normal weiterzuarbeiten hatte (Aktiv- oder Arbeitsphase) und in den letzten 3 Jahren von der Arbeit freigestellt wurde (Passiv- oder Freistellungsphase). Die Urlaubsansprüche in der Aktivphase sind weitgehend geklärt. Mit dem Wechsel von der Aktiv- in die Passivphase ...

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften in München und Bonn

1982  1. juristisches Staatsexamen in Köln

1985  2. juristisches Staatsexamen in Düsseldorf

1985  Zulassung als Rechtsanwalt

2004  Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fremdsprachen

Ernst Uhle spricht Englisch.

Ernst Uhle speaks English.