Unsere Notare

An dieser Stelle möchten wir Ihnen unsere erfahrenen und kompetenten Notare vorstellen. Klicken Sie auf ein Bild, um Detailinformationen zu Ihrem gewünschten Ansprechpartner zu erhalten.

Der Notar ist - anders als der Rechtsanwalt, der ausschliesslich die Interessen seiner Partei vertritt  - zur unparteiischen Amtsausübung verpflichtet.

Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich insbesondere auf die Beratung und Beurkundung in folgenden Angelegenheiten:

  • des Grundstücksrechts:
    Insbesondere unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte.
  • des Handels- und Gesellschaftsrechts:
    Insbesondere Gründung von Gesellschaften, die Umwandlung von Gesellschaften, Aufnahme und Austritt von Gesellschaftern, Änderungen von Gesellschaftsverträgen.
  • des Erbrechts:
    Insbesondere testamentarische Regelungen, Erbverträge, Nachlassvorgänge jeglicher Art, Erbscheinsanträge, Vermögensübertragungen.
  • des Familienrechts:
    Insbesondere Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vereinbarungen über nicht eheliche Lebensgemeinschaften.
  • der Vollmachtserteilungen:
    Insbesondere Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
  • des Vereinsrechts:
    Insbesondere Vereinsgründung, Vereinsanmeldung, Satzungsänderungen, Vereinsauflösung.

Zu den Aufgaben des Notars gehören neben den Beurkundungen auch Unterschriftsbeglaubigungen und die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen. Der Notar berät in der Regel im Vorfeld der beabsichtigten Beurkundung, um bereits mit den Beteiligten rechtzeitig geeignete Lösungsmöglichkeiten herauszuarbeiten. Die Beurkundung und die erforderliche Abwicklung des Vertrages können regelmäßig kurzfristig vorgenommen werden.

Sämtliche Vertragsbeteiligte bekommen mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung  die Vertragsentwürfe zugesandt, so dass sie die Möglichkeit haben, die Urkunden zu überprüfen. Auch während der Beurkundung wird großer Wert darauf gelegt, dass nicht nur "vorgelesen", sondern den Beteiligten der Inhalt des Vertrages nochmals verdeutlicht wird.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht unterstützen die notarielle Tätigkeit unserer Kanzlei ergänzend mit ihrem Fachwissen.

Sekretariat Notare: 0 52 51- 10 90-14
oder Zentrale: 0 52 51 - 10 90 0

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Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht

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