Fachartikel

Verkehrsunfall: Rückstufungsschaden bei Mitschuld

Nicht selten tragen bei einem Verkehrsunfall beide Parteien eine Teilschuld. 

Die entstandenen Schäden werden in diesem Fall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nur entsprechend der Mithaftungsquote des Unfallgegners reguliert.

Falls eine Vollkaskoversicherung vorhanden ist, kann der Geschädigte seinen entsprechend seiner Mithaftungsquote nicht regulierten Schaden hierüber ersetzt verlangen. Die Folge ist in der Regel eine Höherstufung in seiner Vollkaskoversicherung.

Diesen Rückstufungsschaden kann der Geschädigte wie jeden anderen Schaden entsprechend der Haftungsquote vom Unfallgegner erstattet verlangen (zuletzt BGH NJW 2018, 1598).

Der Schaden kann im Wege einer Feststellungsklage geltend gemacht werden, weil die exakte Höhe der Prämiennachteile wegen der Möglichkeit, dass sich die Vollkaskoprämien in der Zukunft ändern werden, noch nicht bestimmt werden kann. Alternativ gibt es die Möglichkeit, sich von der Vollkaskoversicherung den voraussichtlichen Höherstufungsschaden errechnen zu lassen und diesen, reduziert um die Mithaftungsquote, geltend zu machen, vorzugsweise mit einem zusätzlichen Feststellungsantrag, damit eventuelle Erhöhungen der Prämien ebenfalls zu erstatten sind.